Essay

Rettet die Schönheit!

Autor: Werner Gamerith

Für eine Rehabilitation der Ästhetik

Unsere angeborene Sehnsucht nach Schönheit ist keine rückschrittliche Sentimentalität, sondern wichtige Hilfe zur zukunftsfähigen Gestaltung unserer Welt, die wir ernst nehmen und dem profitorientierten Materialismus entgegenstellen müssen.

Immer mehr Landschaft wird verbaut. Österreich ist dabei sogar Rekordhalter. Und die verbleibende Landschaft wird allzu leicht missbraucht. Technokratische Formen der Bewirtschaftung sind auf Ertragsmaximierung ausgerichtet und nehmen auf Ästhetik und natürliche Vielfalt zu wenig Rücksicht, Schönheit und ökologischer Reichtum schwinden. Dabei sind Landschaften empfindliche Lebewesen, die allerdings nicht vermehrbar sind.

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Biber

Positionspapier Biber

Fakten zum Biber (Castor fiber): Die aktuelle Lage in Österreich

Autor: Bernhard Schön

Stand: November 2020

Kurzfassung:

  • Vom Polarkreis bis zum Mittelmeer lebten in Europa einst an die 100 Mio Exemplare von Castor fiber, dem größten europäischen Nagetier. Und das seit rund 15 Millionen Jahren [24]
  • Der Mensch hat den Biber schon sehr früh als Jagdbeute geschätzt: wegen des hochwertigen Fells, und wegen des „Bibergeils“ oder Castoreum, eines vom Biber zur Reviermarkierung genutzten Drüsensekrets [13]
  • Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es in Europa lediglich noch an die 1.200 Tiere in acht isolierten Vorkommen [5]. Die letzten Biber auf heutigem österreichischem Staatsgebiet wurden 1863 in Fischamend in Niederösterreich und 1869 in Anthering bei Salzburg erlegt [19].
  • Erste Aussetzungen erfolgten in Österreich in den späten 70er Jahren im Wiener Raum (mindestens 45 Tiere) und im oberösterreichisch bayerischen Grenzgebiet am Inn [13] [19].
  • Dank des strengen Schutzes ist mit Stand November 2019 in Österreich von einem Biberbestand von etwa 8.600 Tieren auszugehen [2] [8] [12] [17] [21]
  • Biber sind reine Vegetarier. Ihr Lebensraum beschränkt sich in der Regel auf einen rund 20 m breiten Streifen entlang von Gewässern. Diese dienen der sicheren Fort-bewegung und ermöglichen auch den Transport von größeren Ästen. Biber benötigen Gehölzpflanzen als Baumaterial und Nahrung im Winter sowie grabbare Uferbereiche für die Anlage von Wohnhöhlen.
  • Graben – Nagen – Stauen: dank dieser Aktivitäten können Biber eine dynamische Entwicklung von Lebensräumen im und an Gewässern einleiten, die zu einer hohen Artenvielfalt bei sehr unterschiedlichen Artengruppen führt (z.B. Amphibien, Fische, Vögel, Wirbellose). Aber auch zu einer längeren Verweildauer von Niederschlägen auf der Fläche und damit zu positiven Auswirkungen auf das Hochwassergeschehen.
  • Gleichzeitig führen diese Aktivitäten zu vielen Konflikten mit diversen Formen menschlicher Landnutzung. Es braucht daher ein „Bibermanagement“: zur Konfliktminimierung, und um das positive Potential von Biberaktivitäten für Mensch und Natur nutzen zu können
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Eichelhäher

Positionspapier Eichelhäher

Fakten
und die aktuelle Lage in Österreich

Autorin: Karoline Schmidt

(Stand: Februar 2021)

Kurzfassung:

  • Eichelhäher sind Rabenvögel, die sich mit Eichen verpartnert haben.
  • Ein einzelner Häher legt im Herbst bis zu 5.000 Eicheln als Vorrat an. Darauf beruht die Beziehung von Baum und Vogel. Denn die Eiche ist für die weiträumige Verbreitung ihrer schweren Samen auf den Häher angewiesen: er versteckt die Eicheln in einem Umkreis von mehreren Kilometern und in Lebensräumen, die für Keimung und Wachstum günstig sind.
  • Deshalb keimen aus vielen dieser versteckten Samen im Frühjahr neue Eichen – aber nicht, weil der kluge Häher diese Eicheln vergessen hat. Er legt seinen Vorrat schließlich nicht nur für den Winter, sondern genauso für Frühling und Sommer an. Denn die großen Eicheln sind auch nach ihrer Keimung – und damit nahezu ganzjährig – energiereiche Nahrung. Der Häher kann sie nutzen, ohne den daraus wachsenden Eichenspross zu beeinträchtigen.
  • Eichen sind hitze- und trockenheitstolerante Pfahlwurzler. In Hinblick auf eine wärmere, trockenere und stürmischere Zukunft werden sie vielerorts eine wichtige, stabilisierende Baumart sein. Deshalb fördern manche Förster gezielt die natürliche Verjüngung von Eichen und den Aufbau artenreicher Wälder mit Hilfe des Eichelhähers.
  • Eichelhäher sind durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Dennoch werden in Österreich alljährlich von Jägern tausende erschossen oder gefangen und dann getötet – nicht im Rahmen der regulären Jagd, sondern auf Basis einer speziellen Genehmigung „zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Vieh­beständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern, zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt“.
  • Es gibt jedoch keinen Beleg dafür, dass Eichelhäher Schäden verursachen, die eine intensive und flächendeckende Bejagung rechtfertigen.
  • Zwar fressen Eichelhäher neben Eicheln und vielerlei anderem fallweise, und in einem geringen Ausmaß, auch Kirschen, Weintrauben, Mais, Vogeleier und Nestlinge. Doch die unterschiedlichen Begründungen für die Bejagungserlaubnis lassen vermuten, dass man den Eichelhäher ohne Anhaltspunkte jener Schäden bezichtigt, die eine Ausnahmegenehmigung gemäß Vogelschutzrichtlinie erlauben. Die Schadensvorwürfe basieren offenbar auf seiner Zugehörigkeit zur Familie der Rabenvögel, ohne Berücksichtigung bestehender Unterschiede zwischen den Gattungen und Arten.
  • Manche Jäger sind ehrlich überzeugt, dass die Jagd auf Eichelhäher Naturschutzarbeit wäre, was jedoch keineswegs der Fall ist. Im Gegenteil: Eine auf Reduktion der Eichelhäher-Population abzielende Bejagung ist nicht nur ökologisch und ökonomisch, sondern auch gesellschaftlich widersinnig, sind doch artenreiche Wälder aufgrund ihrer Wohlfahrts- und Erholungswirkung doch im Interesse der Allgemeinheit.
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Pressekommentare von Kurt Kotrschal, Wolf

Wölfe offenbaren die kognitive Dissonanz von Bauernbündlern und Politikern

Erschienen als Kommentar von Kurt Kotrschal in der Serie „Mit Federn, Haut und Haar“ der Tageszeitung „Die Presse“ am 27.07.2020.

Die Wölfe werden nicht wundersamerweise von selber wieder verschwinden. Die einzig rationale Strategie besteht daher darin, Weidetiere fachgerecht zu schützen.

Unverdrossen fordern vor allem Bauernbund und ÖVP-Abgeordnete einen verminderten Wolfschutz, wie gerade eben wieder der wackere Tiroler Josef Hechenberger – töten doch durchziehende Wölfe mit unschöner Regelmäßigkeit Schafe. Man darf sich dennoch über die kognitive Verfassung dieser Herren wundern; so beantwortet die EU-Kommission seit Jahren jegliches Ansinnen negativ, den Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schwächen. Petitionen vor allem aus Österreich, Südtirol und Bayern werden in Brüssel mit immer mehr Kopfschütteln aufgenommen; von jenen Kommissaren und Beamten in deren Ländern man sich mit dem Wolf arrangiert hat. Sie verstehen einerseits nicht, warum jeder einwandernde Wolf zur existenziellen Bedrohung der reichen Alpenländer stilisiert wird und sie werden auch aus anderen Gründen die FFH-Büchse der Pandora geschlossen halten. Gegen die FFH-Richtlinie in Brüssel zu lobbyieren, ist daher zynische Innenpolitik Marke Augenauswischerei.

Die kognitive Dissonanz unserer Mannen zeigt sich in ihrer Weigerung, die Fakten anzuerkennen. Sie halten die Flinte hoch, es ist ihnen aber offenbar nicht klar, was es bedeutet, dass Österreich von tausenden Wölfen in Deutschland, der Slowakei, am Balkan, in Italien, in Frankreich und der Schweiz umgeben ist. Daher wandern ständig Jungwölfe nach Österreich ein, sie verursachen die Schäden an ungeschützten Weidetieren. Auf sie kann man illegalerweise schießen – und man tut es auch. So steht Österreich zunehmend am Pranger, denn wir sind das größte „population sink“ für Wildtiere in Mitteleuropa: Bären, Luchse, Wölfe, Goldschakale, Fischotter, Biber, etc. verschwinden meist spurlos – den Greifvögeln geht es nicht besser. Und nicht mal die Grünen in der Regierung scheint es zu stören.

Abschuss bringt aber keine Sicherheit, weil jederzeit und an jedem Ort in Österreich der nächste Wolf auftauchen und ungeschützte Schafe töten kann. Die Wölfe werden nicht wundersamerweise von selber wieder verschwinden. Die einzig rationale Strategie besteht daher darin, die Weidetiere fachgerecht zu schützen. Für diesen nicht unbeträchtlichen zusätzlichen Aufwand gibt es auf EU-Ebene gut gefüllte Fördertöpfe. Solange sich aber unsere Bündler und Politiker weigern, in Anerkennung der Fakten, diese Mittel auch abzuholen, lassen sie „ihre“ Bauern schlicht im Regen stehen. Zu einer rationalen Strategie, sich mit Wolf zu arrangieren, gehört übrigens auch, Rudelbildung zuzulassen. Denn Rudel können lernen, Weidetiere in Ruhe zu lassen und sie halten fremde Durchwanderer fern. Rudelbildung bedeutet, dauerhaft etwa 6 Wölfe auf 300km2 und fragilen Burgfrieden. Darauf sollte man sich pragmatisch einstellen.

Auch aus politischen Gründen wird die FFH-Richtlinie bleiben wie sie ist. Das zeigt eine gerade publizierte repräsentative Umfrage unter 6 137 zufällig ausgewählten EU-Bürgern aus Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Polen und Finnland. Wölfe hätten ein Existenzrecht meinten 93%, 89% sehen sie als Teil der natürlichen Umwelt und 86% wollen Wölfe in ihren Ländern. Ebenso viele verlangen von ihren Regierungen und der EU, die Bauern beim Herdenschutz zu unterstützen. Das spricht klar für einen stabilen Wolfsschutz, für Herdenschutz und gegen ein „jagdliches Management“ der Wölfe. Alles andere bleibt Illusion.

Pressekommentare von Kurt Kotrschal, Wolf

Ein ambivalentes neues Buch zur emotional geführten Wolfsdebatte

Erschienen als Kommentar von Kurt Kotrschal in der Serie „Mit Federn, Haut und Haar“ der Tageszeitung „Die Presse“ am 13.07.2020.

Klaus Hackländer gibt Antworten auf Fragen nach dem Umgang mit Wölfen. Nicht alle sind wissenschaftlich belegt.

Über kaum ein Thema wird so leidenschaftlich gestritten, wie über den Wolf – was auch gesellschaftliche Bruchlinien offenbart, aber das ist eine andere Geschichte. Für manche ist der Wolf Retter der Biodiversität in Österreich, für andere Totengräber der Almwirtschaft. Beides ist maßlos übertrieben – aber was ist eigentlich Sache? Als einer der wenigen heimischen Wildbiologen kümmert sich darum Klaus Hackländer von der BOKU. Eben veröffentlichte er ein nüchtern geschriebenes, recht ansprechend gestaltetes, aber durchaus auch ambivalentes Buch (Ecowin 2020). In 41 Kapiteln werden die zentralen Themen und Fragen der allzu oft irrationalen Wolfsdiskussion behandelt: Zuwanderung, Biologie und Vermehrung, ihre angebliche „Mordlust“, Alm- und Weidewirtschaft, Kompensation von Schäden, legale und illegale Abschüsse, wieviele Wölfe das Land verträgt, etc.

Es entstand ein knapper, sachlich-pragmatischer, gut lesbarer Text, eine Übersicht, naturgemäß auf Kosten des Tiefgangs. Verständlich, dass es Hackländer nicht immer gelang, neutral zu bleiben. Offensichtlich will er gerade von Jenen gelesen und ernst genommen zu werden, die ein zukünftiges Leben und Wirtschaften mit Wolf (noch) brüsk ablehnen. Das könnte ihm den Vorwurf eintragen, es den Kritikern recht machen zu wollen. Verräterisch, dass ausgerechnet der Schauspieler und Bergbauer Tobias Moretti ein Vorwort verfasste, welches abgedroschene anti-Wolf Klischees wiederkaut und für eine Abschwächung des Schutzstatus der Wölfe durch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU plädiert. Das tut dann auch der Autor, der immer wieder positive Argumente gegen den strengen Artenschutz und für ein „jagdliches Management“ findet. Aber nicht nur. Er betont auch, dass Wolfsabschuss und -bejagung Weidetiere nicht zu schützen vermögen und dass es klüger wäre, Rudelbildung zuzulassen, als mit der ständigen Bedrohung durch Zu- und Durchwanderer zu leben. Er stellt klar, dass an einem sachgerechten Herdenschutz kein Weg vorbeiführt.

Hackländer beansprucht für sein Buch, auf dem „neuesten Stand der Wissenschaft“ zu sein. Darin finde man „schnell authentische, wissenschaftlich begründbare“ Antworten, heißt es im Vorwort; eine elegante Umschreibung dafür, dass auch die redlichste Wissenschaft mehr als eine Antwort auf Wolf und Artenschutz zulässt. Leider werden aber immer wieder in Nebensätzen negative Klischees gestreut und auch Nebel geworfen, indem man etwa rasch noch eine unbelegte Behauptung einbaut. So ist die Überzeugung des Autors durch nichts zu belegen, dass nur der regelmäßige Beschuss Wölfe scheu halten kann.

Die schwächsten Teile des Buches behandeln dann auch das Verhalten von Wölfen und ihre Bedeutung für die Forschung. Hier wird er seinem im Vorwort geäußerten Anspruch nicht gerecht, „profundes Wissen über das wahre Wesen (?!) der Wölfe“ zu vermitteln. Der Autor gibt sich unnötige Blößen, indem er die Bedeutung der komplexen sozialen Organisation der Wölfe auch für die Grundlagenforschung nicht versteht, bzw. bewusst herunterspielt; es mutet billig an, auf diese Weise offenbar Stammtisch-kompatibel werden zu wollen. Dennoch: Es ist ein wichtiges Buch, das genau zur richtigen Zeit kam. Es müsste von allen gelesen werden, die auch nur entfernt an Wölfen und Natur interessiert sind, aber bitte mit einer kritischen Brille!

Naturschutz, Pressekommentare von Kurt Kotrschal, Tierschutz

Ein Rechtsstaat, der seine Natur mit Füßen tritt

 

black hawk soaring
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Erschienen als Kommentar von Kurt Kotrschal in der Serie „Mit Federn, Haut und Haar“ der Tageszeitung „Die Presse“ am 24.02.2020.

Die Vermarktung von Käse und Filzpantoffel ist gut und schön, aber ohne umfassenden Artenschutz und die zugehörige Forschung bleibt ein Nationalpark Etikettenschwindel.

Kein Witz, auch wenn heute Faschingsdienstag ist: Eben schlossen
Politiker, Jägerschaft und Grundbesitzer ein Jagdübereinkommen, wonach
im kärntner Teil des Nationalparks Hohe Tauern „Raubwild“ (so der
O-Ton) künftig „nicht mehr willkommen“ sei. Damit werden Bär und Wolf,
aber auch Luchs, Goldschakal und Fischotter im Nationalpark Hohe
Tauern namentlich von den Erhaltungs- und Wiederansiedlungsmaßnahmen
ausgenommen! Auch die Forschung an diesen bösen Tieren soll nicht mehr
unterstützt werden. Und das alles in einem „Nationalpark“!
Unfassbar! Was soll man zu diesem neuerlichen Skandal aus dem Land der
Hypo-Alpe-Adria sagen? Hoffnungsloses Kärnten? Gesetzesbruch ganz
öffentlich zu verkünden, ist schon eine Chuzpe der Sonderklasse; denn
Gesetze und Richtlinien werden mit diesem Übereinkommen gleich in
Serie gebrochen. Das machte bereits die IUCN (World Commission on
Parks and Protected Areas) hellhörig, denn nun entspricht der
Nationalpark Hohe Tauern sicherlich nicht mehr ihren Kriterien. Was
bleibt, ist ein hohler touristischer Marketingbegriff. Will man das
wirklich?
Das neue Jagdübereinkommen widerspricht klar dem Nationalparkgesetz,
wonach „..die für solche Gebiete charakteristische Tier- und
Pflanzenwelt .. bewahrt werden ..“ (§2b). In diesem Gesetz ist auch
noch die Wissenschaft verankert, dass im Park „..Menschen auch in
aller Zukunft ein eindrucksvolles Naturerlebnis ..“ ermöglicht wird
(tierfrei?) und dass Landesübereinkommen dieses Gesetz nicht aushebeln
können. Nicht zuletzt verstößt dieses seltsame Übereinkommen auch
eklatant gegen die für Österreich gültige
EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die eine jagdliche Bewirtschaftung
der erwähnten Beutegreifer erst dann erlaubt, wenn ein „günstiger
Erhaltungszustand“ erreicht wurde.
Dieses „Raubwildübereinkommen“ entlarvt gnadenlos: Tatsächlich geht es
in den heimischen Nationalparks am allerwenigsten um Tiere und Natur,
sondern um einen möglichst gewinnbringenden Touristenrummelplatz.
Astreines österreichisches Schlawinertum eben! Die Vermarktung von
Käse und Filzpantoffel ist gut und schön, aber ohne Wolf, Bär,
Schakal, Luchs und Otter, ohne umfassenden Artenschutz und die
zugehörige Forschung bleibt ein Nationalpark Etikettenschwindel. Aus
dem Wording des Übereinkommens lernt man zudem, wer in diesem Park das
Sagen hat. Die ökologisch wertvollen Beutegreifer werden als „Räuber“
bezeichnet, und als „Wild“, womit die Jägerschaft patzig ihr
Verfügungsmonopol markiert. Höchste Zeit, sich zu wehren!
Unklar bleibt, ob das zuständige Ministerium involviert, Ministerin
Leonore Gewessler informiert war. In ihrer Naturschutzabteilung ziehen
Proponentinnen aus dem sozialen Kreis der Elisabeth Köstinger die
Fäden. Will man die Neue Grüne am Nasenring vorführen? Höchste Zeit
jedenfalls, dass man in Österreich endlich ernsthaft Artenschutz
betreibt. Das Mindeste ist, dass man die Unterzeichner solch
irrsinniger, illegaler Übereinkommen in die Schranken weist. Darf man
in Österreich offen und offiziell Gesetzesbruch ankündigen? Ich hoffe
nicht! Daher fordere nicht nur ich die zuständige Staatsanwaltschaft
auf, zu ermitteln. Und den entsprechenden NGOs sollte nun klar
geworden sein, dass ihr Kuschelkurs mit der Jägerschaft nichts bringt.
Sie müssen im Interesse von Bär & Co. endlich klagen!

Luchs, Naturschutz, Tierschutz, Wildkatze, Wolf

Stellungnahme der AG Wildtiere zum neuen Jagdübereinkommen (2021-2030) im Nationalpark Hohe Tauern Kärnten

Vor wenigen Tagen wurde von Politikern und Vertretern von Grundbesitzern und Jagd ein neues Übereinkommen für den Kärntner Teil des Nationalparks Hohe Tauern unterzeichnet, welches die Nationalparkidee mit Füßen tritt, dem heimischen Artenschutz einen schweren Schlag versetzt und Österreich diesbezüglich wieder einmal internationalem Kopfschütteln aussetzt: Wolf, Bär, Luchs, Schakal und Otter sollen nicht länger gefördert, ihr Abschuss offensichtlich erleichtert und die Forschung bei diesen Arten eingestellt werden. Dagegen verwehrt sich die AG Wildtiere am FORUM Wissenschaft & Umwelt und fordert die sofortige Rücknahme dieses Übereinkommens.

Sachverhalt:

Am 20.02. wurde von LRin Schaar und LR Gruber der Kärntner Landesregierung über eine Presseaussendung die Verlängerung des Jagdübereinkommens im Nationalpark Hohe Tauern bekannt gegeben, welches zwischen dem Kärntner Nationalparkfonds und der Kärntner Jägerschaft abgeschlossen wurde. Dieses Übereinkommen wies gegenüber dem bisher bestehenden Übereinkommen wesentliche Änderungen auf. Deshalb wurde es vom Direktor Rupitsch des Nationalparks Hohe Tauern Kärnten nicht unterzeichnet.

Die wesentlichen Änderungen des Jagdübereinkommens gegenüber früher sind:

  • „Großraubwild wie Wolf, Luchs und Bär sowie Goldschakal und Fischotter werden ausdrücklich von erhaltenden und unterstützenden Maßnahmen in den Nationalparkrevieren ausgenommen“.
  • „Sichtungen von Großraubwild wie Wolf, Luchs und Bär sowie Goldschakal und Fischotter sind unverzüglich dem zuständigen Bezirksjägermeister, der Gemeinde, den Grundbesitzern, den Almauftreibern, den Jagdverpächtern und den benachbarten Jagdausübungsberechtigten zu melden“.
  • Die ganzjährige Schonung aller anderen Wildarten außer Schalenwild ist im neuen Übereinkommen nicht mehr enthalten.
  • Der Beirat zur Beratung des Kärntner Nationalparkfonds wurde geändert, indem die Vertreter der Wissenschaft/Forschung und der Kärntner Landesjagdbehörde entfernt bzw. durch drei Vertreter der Grundbesitzer über Vorschlag der Schutzgemeinschaft ersetzt wurden.

Stellungnahme der AG Wildtiere beim FORUM WISSENSCHAFT & UMWELT:

  • Die Behandlung des Großraubwildes Wolf, Luchs, Bär sowie Goldschakal und Fischotter im Stile einer offensichtlichen Schädlingskategorisierung ist ein Rückfall in längst überholt geglaubte Zeiten des 19. Jahrhunderts und widerspricht grundlegend allen Nationalparkzielen, die in der „Nationalpark-Strategie Österreich 2020+“ aus dem Jahre 2017, aber auch im Nationalparkplan Hohe Tauern-Kärnten aus dem Jahre 2001 verbindlich festgeschrieben wurden.
  • Der Nationalpark Hohe Tauern Kärnten ist auch als Natura 2000 Gebiet ausgewiesen worden, sodass dafür auch die Verpflichtung zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes für alle aktuell und potenziell dort vorkommende Schutzgüter der FFH-Richtlinie zu beachten ist.
  • Auch wenn Wolf, Bär, Luchs und Goldschakal bislang aktuell im Nationalpark nicht oder lediglich als seltene Durchwanderer festgestellt wurden, sind sie dennoch als Schutzgegenstände zu beachten. Dies umso mehr, da bekanntermaßen gerade durch das Fehlen des Großraubwildes ein Handlungsbedarf zum regulatorischen Wildmanagement bei den Schalenwildarten ausgelöst wird, um unzulässige Wildschäden im Nationalpark und angrenzenden Waldgebieten zu vermeiden.
  • Die in der Zielsetzung für Kernzonen und Sonderschutzgebiete im Nationalparkplan festgeschriebene Verpflichtung des Nationalparks zum Prozessschutz zwingt sogar dazu, eine Komplettierung insbesondere aller für das Ökosystem relevanten Wildtiere anzustreben, da sich nur auf diese Weise natürliche Prozesse möglichst frei von menschlichen Eingriffen entfalten können.
  • Ebenso unverständlich ist die laut Berichterstattung in ORF Kärnten offensichtlich beabsichtigte Unterbindung der Nationalparkforschung zugunsten von Wolf, Bär, Luchs, Goldschakal und Fischotter, da nur durch eine ausreichende wissenschaftliche Datengrundlage die Schadensprävention und -Abgeltung sinnvoll möglich ist. Grundlagenforschung bei komplexen Räuber-Beute-Beziehungen wäre zudem gerade in Nationalparken äußerst vordringlich, denn das Verständnis der Rolle der Prädatoren im Naturhaushalt ist bislang nur ansatzweise wissenschaftlich verstanden.
  • Hingegen kommt der Herdenschutz als vorrangig wichtige Lösungsstrategie zur Vermeidung oder Begrenzung von Rissen an Nutztieren in diesem Jagdübereinkommen nicht vor, obwohl längst klar ist, dass daran kein Weg vorbei führt. Unserer Ansicht nach hätte der Nationalpark sogar die moralische Verpflichtung wegweisende Pilotprojekte im Herdenschutz voran zu bringen, da nirgendwo im alpinen Raum Österreichs bessere Voraussetzungen dafür gefunden werden können.
  • Durch den Verzicht auf die entsprechende Formulierung ist der bedingungslose Schutz all jener jagdbarer Wildarten, die nicht zum Schalenwild zählen und folglich nicht dem Wildmanagement unterliegen wie z.B. Murmeltiere, Schneehase oder Rauhfußhühner, nicht mehr gesichert.
  • Die Entfernung des Vertreters aus Wissenschaft und Forschung zugunsten der Hereinnahme von drei Vertretern der Grundbesitzer (vorgeschlagen von der Schutzgemeinschaft) zeigt die Intention des Vorhabens überdeutlich: Machtvolle Durchsetzung von jagdlichen und landwirtschaftlichen Einzelinteressen betroffener Grundeigentümer zulasten der dann nicht mehr über-, sondern tatsächlich untergeordneten Nationalpark-Naturschutzziele.
  • Die Abfassung und Unterzeichnung eines solchen Dokuments, trotz rechtzeitiger und berechtigter Einwände der Nationalparkverwaltung, lässt tief blicken, was die fachliche Qualität der zuständigen Kärntner Landespolitiker und des Kärntner Landesjägermeisters sowie deren Einstellung zum Nationalpark Hohe Tauern betrifft. Es bedeutet aber auch eine unerträgliche Missachtung der fachlichen Autorität und Rolle der Nationalparkverwaltung unter der Leitung von Peter Rupitsch, wenn die politische Referentin sich im Zusammenspiel mit Jagd, Landwirtschaft und Vertretern der Grundbesitzer über die mit dem Bund, den benachbarten Bundesländern, der IUCN und der EU-Kommission getroffenen rechtsverbindlichen Regelungen im Nationalpark hinweg setzt und ihrem Nationalparkdirektor in den Rücken fällt.
  • Es ist völlig unzweifelhaft, dass ein Inkraftsetzen dieser Jagdvereinbarung ab 2021 zwingend mit dem Verlust der internationalen Anerkennung des Nationalparks Hohe Tauern durch die IUCN verbunden sein wird. Jahrzehntelange Bemühungen vieler verdienstvoller Akteure zur Erreichung der IUCN-Anerkennung werden damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt.
  • Darüber hinaus ist auch mit einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der Kommission in Brüssel wegen Verletzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu rechnen, denn die Verpflichtung zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands für alle relevanten Schutzgüter besteht unabhängig von der Nationalpark-Entwicklung.
  • Auch des Umweltministerium in Wien wird seine finanzielle Beteiligung am Nationalpark überdenken müssen, wenn grundlegende, vertraglich festgelegte Zielsetzungen des Nationalparkplanes und der Nationalpark-Strategie 2020+ nicht mehr erfüllt sind.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die in Kärnten von der Nationalparkreferentin Landesrätin Mag. Sara Schaar, Jagdreferent Landesrat Martin Gruber und Landesjägermeister Dr. Walter Brunner mit der Jagdvereinbarung gewählte Vorgangsweise der Nationalparkidee in Österreich schwersten Schaden zugefügt hat. Nur eine sofortige Rücknahme und Überarbeitung der Vereinbarung unter maßgeblicher Beteiligung nicht nur der Nationalparkverwaltung sondern auch der relevanten Umweltverbände, wie im Kärntner Nationalparkgesetz (§ 9 Abs. 3) eigentlich vorgesehen, kann noch schlimmeren Schaden abwenden.

Manfred Christ, Hans Frey, Kurt Kotrschal, Erhard Kraus, Wolfgang Scherzinger & Erich Steiner

Rückfragen bitte an:
Dr. Erhard Kraus
Tel.: 0681 81 323436

Weiterführende Links: 

Presseaussendung der Kärntner Landesregierung zum Jagdübereinkommen

Bericht über das Jagdübereinkommen beim ORF

Presseaussendung des Forum Wissenschaft & Umwelt zum Jagdübereinkommen

Presseaussendung des WWF zum Jagdübereinkommen

Kommentar zum Jagdübereinkommen von Kurt Kotrschal in der Tageszeitung „Die Presse“ am 24.02.2020