Essay

Rettet die Schönheit!

Autor: Werner Gamerith

Für eine Rehabilitation der Ästhetik

Unsere angeborene Sehnsucht nach Schönheit ist keine rückschrittliche Sentimentalität, sondern wichtige Hilfe zur zukunftsfähigen Gestaltung unserer Welt, die wir ernst nehmen und dem profitorientierten Materialismus entgegenstellen müssen.

Immer mehr Landschaft wird verbaut. Österreich ist dabei sogar Rekordhalter. Und die verbleibende Landschaft wird allzu leicht missbraucht. Technokratische Formen der Bewirtschaftung sind auf Ertragsmaximierung ausgerichtet und nehmen auf Ästhetik und natürliche Vielfalt zu wenig Rücksicht, Schönheit und ökologischer Reichtum schwinden. Dabei sind Landschaften empfindliche Lebewesen, die allerdings nicht vermehrbar sind.

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Biber

Positionspapier Biber

Fakten zum Biber (Castor fiber): Die aktuelle Lage in Österreich

Autor: Bernhard Schön

Stand: November 2020

Kurzfassung:

  • Vom Polarkreis bis zum Mittelmeer lebten in Europa einst an die 100 Mio Exemplare von Castor fiber, dem größten europäischen Nagetier. Und das seit rund 15 Millionen Jahren [24]
  • Der Mensch hat den Biber schon sehr früh als Jagdbeute geschätzt: wegen des hochwertigen Fells, und wegen des „Bibergeils“ oder Castoreum, eines vom Biber zur Reviermarkierung genutzten Drüsensekrets [13]
  • Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es in Europa lediglich noch an die 1.200 Tiere in acht isolierten Vorkommen [5]. Die letzten Biber auf heutigem österreichischem Staatsgebiet wurden 1863 in Fischamend in Niederösterreich und 1869 in Anthering bei Salzburg erlegt [19].
  • Erste Aussetzungen erfolgten in Österreich in den späten 70er Jahren im Wiener Raum (mindestens 45 Tiere) und im oberösterreichisch bayerischen Grenzgebiet am Inn [13] [19].
  • Dank des strengen Schutzes ist mit Stand November 2019 in Österreich von einem Biberbestand von etwa 8.600 Tieren auszugehen [2] [8] [12] [17] [21]
  • Biber sind reine Vegetarier. Ihr Lebensraum beschränkt sich in der Regel auf einen rund 20 m breiten Streifen entlang von Gewässern. Diese dienen der sicheren Fort-bewegung und ermöglichen auch den Transport von größeren Ästen. Biber benötigen Gehölzpflanzen als Baumaterial und Nahrung im Winter sowie grabbare Uferbereiche für die Anlage von Wohnhöhlen.
  • Graben – Nagen – Stauen: dank dieser Aktivitäten können Biber eine dynamische Entwicklung von Lebensräumen im und an Gewässern einleiten, die zu einer hohen Artenvielfalt bei sehr unterschiedlichen Artengruppen führt (z.B. Amphibien, Fische, Vögel, Wirbellose). Aber auch zu einer längeren Verweildauer von Niederschlägen auf der Fläche und damit zu positiven Auswirkungen auf das Hochwassergeschehen.
  • Gleichzeitig führen diese Aktivitäten zu vielen Konflikten mit diversen Formen menschlicher Landnutzung. Es braucht daher ein „Bibermanagement“: zur Konfliktminimierung, und um das positive Potential von Biberaktivitäten für Mensch und Natur nutzen zu können
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Eichelhäher

Positionspapier Eichelhäher

Fakten
und die aktuelle Lage in Österreich

Autorin: Karoline Schmidt

(Stand: Februar 2021)

Kurzfassung:

  • Eichelhäher sind Rabenvögel, die sich mit Eichen verpartnert haben.
  • Ein einzelner Häher legt im Herbst bis zu 5.000 Eicheln als Vorrat an. Darauf beruht die Beziehung von Baum und Vogel. Denn die Eiche ist für die weiträumige Verbreitung ihrer schweren Samen auf den Häher angewiesen: er versteckt die Eicheln in einem Umkreis von mehreren Kilometern und in Lebensräumen, die für Keimung und Wachstum günstig sind.
  • Deshalb keimen aus vielen dieser versteckten Samen im Frühjahr neue Eichen – aber nicht, weil der kluge Häher diese Eicheln vergessen hat. Er legt seinen Vorrat schließlich nicht nur für den Winter, sondern genauso für Frühling und Sommer an. Denn die großen Eicheln sind auch nach ihrer Keimung – und damit nahezu ganzjährig – energiereiche Nahrung. Der Häher kann sie nutzen, ohne den daraus wachsenden Eichenspross zu beeinträchtigen.
  • Eichen sind hitze- und trockenheitstolerante Pfahlwurzler. In Hinblick auf eine wärmere, trockenere und stürmischere Zukunft werden sie vielerorts eine wichtige, stabilisierende Baumart sein. Deshalb fördern manche Förster gezielt die natürliche Verjüngung von Eichen und den Aufbau artenreicher Wälder mit Hilfe des Eichelhähers.
  • Eichelhäher sind durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Dennoch werden in Österreich alljährlich von Jägern tausende erschossen oder gefangen und dann getötet – nicht im Rahmen der regulären Jagd, sondern auf Basis einer speziellen Genehmigung „zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Vieh­beständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern, zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt“.
  • Es gibt jedoch keinen Beleg dafür, dass Eichelhäher Schäden verursachen, die eine intensive und flächendeckende Bejagung rechtfertigen.
  • Zwar fressen Eichelhäher neben Eicheln und vielerlei anderem fallweise, und in einem geringen Ausmaß, auch Kirschen, Weintrauben, Mais, Vogeleier und Nestlinge. Doch die unterschiedlichen Begründungen für die Bejagungserlaubnis lassen vermuten, dass man den Eichelhäher ohne Anhaltspunkte jener Schäden bezichtigt, die eine Ausnahmegenehmigung gemäß Vogelschutzrichtlinie erlauben. Die Schadensvorwürfe basieren offenbar auf seiner Zugehörigkeit zur Familie der Rabenvögel, ohne Berücksichtigung bestehender Unterschiede zwischen den Gattungen und Arten.
  • Manche Jäger sind ehrlich überzeugt, dass die Jagd auf Eichelhäher Naturschutzarbeit wäre, was jedoch keineswegs der Fall ist. Im Gegenteil: Eine auf Reduktion der Eichelhäher-Population abzielende Bejagung ist nicht nur ökologisch und ökonomisch, sondern auch gesellschaftlich widersinnig, sind doch artenreiche Wälder aufgrund ihrer Wohlfahrts- und Erholungswirkung doch im Interesse der Allgemeinheit.
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Luchs

Positionspapier Luchs

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Fakten zum Eurasischen Luchs (Lynx lynx):
Die aktuelle Situation in Österreich

(Stand: April 2019)

Kurzfassung: 

  • Der Luchs war in Österreich – wie im gesamten Alpenraum und im Böhmerwald – komplett ausgerottet. Die heutigen Vorkommen begründen sich alle aus Wiederansiedlungsprojekten.
  • Dauerhafte Vorkommen mit Reproduktion (Jungtiere) gibt es in Österreich derzeit nur im Mühlviertel (OÖ), im Waldviertel (NÖ), im Bereich des Nationalpark Kalkalpen (OÖ) und seit Kurzem auch in Vorarlberg.
  • In Österreich gibt es aktuell ungefähr 25 selbstständige Luchse (adulte Tiere und subadulte Tiere).
  • Der Luchs ist nicht scheu, sondern er verlässt sich auf seine Tarnung, hat dadurch geringe Fluchtdistanzen und kann daher bei Begegnungen mit Menschen vertraut wirken.
  • Für Angriffe von gesunden Luchsen auf Menschen in freier Wildbahn konnten keine Belege gefunden werden. Auch für Kinder stellt der Luchs keine Gefahr dar.
  • Übergriffe von Luchsen auf Nutztiere (Schafe oder Ziegen) können vorkommen, sind in Mitteleuropa jedoch selten.
  • Die Hauptbeute des Luchses in Mitteleuropa ist Schalenwild (Rehe, Gämsen, Rotwildkälber).
  • Das Wild (z.B. Rehe) verhält sich bei Anwesenheit des Luchses häufig weniger kalkulierbar und ändert seinen Rhythmus. Die Verhaltensanpassung der Beutetiere an die Anwesenheit des Luchses kann deren Sichtbarkeit beeinflussen und eine Bejagung erschweren.
  • Eine dichterelevante Reduktion der Beutetiere ist, unter den derzeit in Österreich vorherrschenden Bedingungen, unwahrscheinlich.
  • Der Luchs kommt mit der Kulturlandschaft in Mitteleuropa gut zurecht, so lange es genug deckungsreiche Landschaften und genügend Beutetiere gibt.
  • Die räumliche und zahlenmäßige Entwicklung einer Luchs-Population (Populationstrends) kann nur durch ein langfristiges Monitoring dokumentiert werden.
  • Luchse sind in Österreich durch mehrere internationale und nationale Schutzbestimmungen streng geschützt und dürfen nicht bejagt werden.
  • Die größte Gefahr für Luchse in Mitteleuropa geht von illegalen Tötungen aus.

Etwas ausführlicher:

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Fischotter

Positionspapier Fischotter

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Fakten zum Fischotter: Die aktuelle Lage in Österreich

Autor: Erhard Kraus

(Stand: Dez. 2018)

Kurzfassung:

  • Fischotter wurden in Österreich durch den Menschen beinahe ausgerottet.
  • Ihre Rückkehr ist auf natürliche Weise erfolgt. Es wurden keine Fischotter ausgesetzt.
  • Fischotter erbeuten nicht nur Fische, sondern auch Kleinsäuger, Wasservögel, Krebse und Amphibien.
  • Dass Fischotter die Vorkommen seltener Muscheln, Krebse und Amphibien gefährden, ist falsch.
  • Ein negativer Einfluss des Otters auf Fischbestände in Fließgewässern ist nicht zweifelsfrei nachzuweisen.
  • Es besteht kein Zweifel, dass Fischotter in bewirtschafteten Teichen große Probleme machen können.
  • Eine faire Abgeltung des Wertes getöteter Nutzfische und eine Förderung der Teichwirtschaft, welche Abwehr-Maßnahmen und andere Naturschutzleistungen belohnt, ist ein sinnvolles Ziel.
  • An Fließgewässern ist eine schonende Bewirtschaftung wünschenswert – ohne die Gewässer mit Zuchtfischen zu besetzen, bei gleichzeitiger Förderung der Wildfische.
  • Unser aktueller Wissensstand reicht nicht aus, um behördliche Entscheidungen zur Tötung von Fischottern zu rechtfertigen.
  • Eine Intensivierung der Grundlagenforschung beim Fischotter würde mehr gesellschaftliche Akzeptanz für behördliche Entscheidungen bringen.
  • Die in den Bundesländern NÖ, OÖ und Kärnten erlaubten Ottertötungen sind nicht EU-rechtskonform.

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About

Warum gibt es eine Arbeitsgruppe zum Thema Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt?

Wir sind eine Gruppe von Personen, die sich aus privaten und beruflichen Gründen intensiv mit Wildtieren und ihrem Schutz beschäftigt. Die Berichterstattung in den Medien zum Artenschutz, besonders im Zusammenhang mit Beutegreifern, ist teils sehr einseitig, wird von den Interessen von Nutzern bestimmt und folglich häufig mit irrationalen Argumenten geführt; dies trifft vielfach auch auf die heimische Artenschutzpolitik insgesamt zu, die aufgrund der Bundesverfassung Ländersache ist und deshalb zu wenig befriedigenden, oft sehr diversen Regelungen in den Bundesländern führt.

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Wolf

Positionspapier Wolf

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Fakten zum Wolf: Die aktuelle Lage in Österreich

Autor: Kurt Kotrschal

(Stand: Feb. 2022)

Kurzfassung:

  1. In Österreich gibt es zur Zeit (Feb. 2022) drei Wolfsrudel, seit 2016 eines im Truppenübungsplatz Allentsteig, seit 2018 zwei weitere im Grenzgebiet zu Tschechien, die aber rasch wieder „verschwanden“. Im nördlichen OÖ. und NÖ. bildeten sich aber 2021 je ein weiteres Rudel und es wurden 2021 bis Februar 2022 über die DNA von Rissen mehr als 30 durchziehende Wölfe nachgewiesen. in Österreich leben daher dzt. permanent etwa 10-15 Wölfe, mit den Durchzüglern sind es p.a. etwa 50.
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  2. Wölfe wurden nirgends in Europa ausgesetzt, auch nicht in Österreich; sie breiten sich selbständig und rasch aus, weil sie eine gute Nahrungsbasis vorfinden und weil die Vermehrungsrate hoch ist.
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  3. Wölfe sind in Europa umfassend geschützt, durch die Berner Konvention und die Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie der EU; in Österreich sind sie als jagdbares Wild in den Jagdgesetzen geregelt, aber ganzjährig geschont. Seit 2012 gibt es übrigens einen breit akkordierten Wolfsmanagementplan (Rauer et al. 2012). „Problemwölfe“ (die trotz sachgerechtem Herdenschutz Weidetiere reißen oder die Distanz zu Menschen verlieren) dürfen legal entnommen werden, treten aber selten auf.
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  4. Zwei repräsentative Umfragen (im Auftrag Kurier und WWF) vom Herbst 2017 und ähnliche Umfragen im europäischen Ausland belegen, dass 70-90% der Europäer die Wiederkehr der Wölfe begrüßen, nicht nur die Leute in den Städten, sondern auch am Land. Wölfe sind heute für Menschen so gut wie ungefährlich. Jegliche Panikmache ist daher ungerechtfertigt.
    Wölfe zeigen eine rasche Ausbreitung in die Fläche. Einmal etabliert, steigen aber ihre Dichten nicht, weil sie sich effizient selber regulieren (dichteabhängige Regulation durch starke, von etablierten Rudeln ausgehende Interaktionskonkurrenz). Eine routinemäßige Bejagung ist daher eher kontraproduktiv und kann den Druck auf Weidetiere sogar erhöhen´. „Wolfsfreie Zonen“ oder die in den der FFH-Richtlinie zuwiderlaufenden Landesverordnungen von Salzburg, Tirol (beide 2021) und Kärnten (2022) „Weideschutzzonen“ sind weder gesetzlich möglich, noch biologisch oder als Schutz des Weideviehs vor den Wölfen sinnvoll. Generell ist Abschuss keine Lösung.
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  5. Herdenschutz ist in allen alpinen Lagen, wo sich auch Weidetiere bewegen können, mit vertretbarem Aufwand möglich/nötig. Je nach Lage und Situation umfasst er E-Zäune bis zur ständigen Behirtung. Er verhindert weitgehend den Verluste von Weidetieren durch Wolf und kann dazu beitragen, Verluste durch andere Ursachen (Krankheit, etc.) zu vermindern. Herdenschutz ist DER Schlüssel, um die Konflikte mit und um den Wolf zu minimieren. Er ist auch aus Tierschutzgründen erforderlich. Nach einer EU-Richtlinie vom Nov. 2018 sind Weidetierverluste durch Wolf zu 100% abzugelten. Zudem gelten die Fördermittel der EU auch den Aufwand für Herdenschutz ab, sie müssen aber von der lokalen Politik und Vertretern der LW auch beansprucht werden. Unterstützung für den Herdenschutz gibt es in Ö. etwa durch das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs in Gumpenstein (https://baer-wolf-luchs.at/) oder das LIFEstock Protect Projekt (https://lifestockprotect.info/).

Etwas ausführlicher: 

  1. Bestand in Österreich: Zur Zeit (Frühjahr 2022) drei Wolfsrudel, seit 2016 eines im Truppenübungsplatz Allentsteig. Seit 2018 gab es zwei weitere im Grenzgebiet zu Tschechien, die aber rasch wieder „verschwanden“. Im nördlichen OÖ. und NÖ. bildeten sich aber 2021 je ein weiteres Rudel und zusätzlich wurden 2021 bis Februar 2022 über die DNA von Rissen mehr als 30 durchziehende Wölfe nachgewiesen. in Österreich leben daher dzt. permanent etwa 10-15 Wölfe, mit den Durchzüglern sind es p.a. etwa 50. Die Zahlen schwanken erheblich übers Jahr, weil im Herbst/Winter die im Frühjahr in den Rudeln geborenen Welpen meist weit abwandern, während Jungwölfe, meist aus dem Ausland zuwandern. Es wurde genetisch nachgewiesen, dass die beiden Rudel von 2018 nicht einfach Jungtiere vom Allentsteiger Rudel sind, ihre Gründertiere wanderten vielmehr aus der Lausitz (Sachsen). Jungwölfe auf Partnersuche (Rudelneugründung) wandern gewöhnlich sehr weit (mehrere hundert, bis über 1 000 km).
    Im Gegensatz zu Deutschland, Italien, der Schweiz oder Frankreich geht es mit der Wolfspopulation in Österreich nur sehr langsam aufwärts. Hauptgrund dafür sind illegale Tötungen, die ja auch stark die anderen großen Beutegreifer und die Greifvögel betreffen. Nationale Bemühungen gegen diese Wildtierkriminalität waren bislang wenig erfolgreich.
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  2. Ausbreitung: Wölfe wurden nirgends in Europa ausgesetzt, auch nicht in Österreich; sie breiten sich selbständig und rasch aus, weil sie eine gute Nahrungsbasis vorfinden und weil die Vermehrungsrate hoch ist (bis zu 30% p.a.). Wölfe breiten sich generell rasch in die Fläche aus. Jungwölfe können pro Nacht mehr als 60km zurücklegen. Wo aber bereits Rudel etabliert sind, steigt die Wolfsdichte (nach Rudelgründung etwa 3-6 Wölfe/300 km2) nicht weiter an, weil Wölfe effizient „dichteabhängige Selbstregulation“ praktizieren, also Nachbarn, bzw. Durchzügler auf Distanz halten oder gar töten. Bejagung (legal oder illegal) destabilisiert dieses System, steigert die Vermehrungsraten und erhöht den Druck auf Weidetiere.
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  3. Schutz: Wölfe sind in Europa umfassend geschützt, durch die Berner Konvention, vor allem aber durch die europäische Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (in Österreich bindendes Recht), und nationale Regelwerke (Wölfe sind in Ö. in den Jagdrechten der meisten Bundesländer als jagdbares, aber ganzjährig geschontes Wild geregelt) und dürfen nur in Ausnahmefällen aus schwerwiegenden Gründen und nach Einzelfallprüfung „entnommen“ werden.
    „Problemwölfe“ treten selten auf, wie etwa die Erfahrungen aus Deutschland zeigen; das sind Tiere, welche entweder die Scheu vor Menschen verloren haben oder trotz fachgerecht praktiziertem Herdenschutz (s. unten) in erheblichem Ausmaß Weidetiere töten. Illegale Abschüsse sind ein Verbrechen und werden behördlich verfolgt. Diskussionen über schützen versus „regulieren“ laufen europaweit, sind aber sinnlos, da es innerhalb der EU mit einiger Sicherheit auf absehbare Zeit nicht zu einer Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes kommen wird. Seltsamerweise steigt die Skepsis gegenüber dem Wolf mit dem Wohlstand eines Landes. In Österreich gibt es einen gültigen, zwischen Behördenvertretern, NGOs, Wildbiologen, Jagd und Landwirtschaft akkordierten Plan zum Wolfsmanagement aus 2012 (koordiniert von G. Rauer). Daher sollte man, anstatt zu diskutieren, OB man Wölfe will oder nicht, sich pragmatisch darauf konzentrieren, WIE wir auf Dauer mit Wölfen leben können. Dabei spielt der Herdenschutz (unten) eine Schlüsselrolle.
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  4. Wollen die Österreicher die Wölfe und sind sie gefährlich?: Die Wiedereinwanderung der Wölfe ruft auch in Österreich nicht nur Freude hervor. Zwei repräsentative Umfragen (Im Auftrag Kurier und WWF) vom Herbst 2017 zeigen aber, dass etwa 70% der Österreich die Wiederkehr der Wölfe begrüßen, nicht nur die Leute in den Städten, sondern auch am Land. Natürlich muss man sich in der Weidetierhaltung und in der Jagdwirtschaft auf Wölfe und andere große Beutegreifer einstellen. Wölfe sind heute für Menschen so gut wie ungefährlich. Jegliche Panikmache ist daher ungerechtfertigt. Es besteht keine Gefahr beim Schwammerlsuchen oder beim Spazierengehen mit Hund, selbst in Wolfsterritorien. Auch die Kinder können auch weiterhin gefahrlos im Freien spielen.
    Wölfe bereiten ja nicht nur Probleme, es gibt auch biologisch/ökologische, ethische und gesellschaftspolitische Argumente pro Wolf. So halten Wölfe die Rotfüchse, Goldschakale und andere mittelgroße Beutegreifer kurz und sorgen damit für eine reichhaltige Kleintierfauna, fördern also das Niederwild. Die Bejagung durch Wölfe kann sich zudem positiv auf die Gesundheit von Schalenwild auswirken. Zudem ist es unverständlich, warum man zu Zeiten der großen Biodiversitätskatastrophe im reichen Mitteleuropa nicht mit Beutegreifern leben soll – zumal das eine überwiegende Mehrheit der Europäer will.
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  5. „Regulieren“? Wölfe zeigen eine rasche Ausbreitung in die Fläche. Einmal etabliert, steigen aber ihre Dichten nicht, weil sie sich effizient selber regulieren (dichteabhängige Regulation durch starke, von etablierten Rudeln ausgehende Interaktionskonkurrenz). Das Beispiel Deutschland zeigt, dass es über weite Bereiche auch ohne Eingriffe in die Wolfsbestände geht. Verluste an Weidetieren können sogar mit der Wolfsbejagung steigen. Prinzipiell sind Wolfsdichten von den Beutetierdichten abhängig. Die effizienteste Kontrolle der Wolfsdichte besteht daher darin, die in Österreich ohnehin viel zu hohen Schalenwilddichten (Rehe, Hirsche, Wildschweine) zu verringern.
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  6. „Wolfsfreie Zonen“, wie sie etwa für die Alpen von diversen Interessensvertretern gefordert werden, sind aufgrund der Gesetzeslage (FFH-Richtlinie), aber auch wegen der ständigen Zuwanderung weder realistisch, noch praktikabel. Das gilt auch für die der FFH-Richtlinie zuwiderlaufenden Landesverordnungen von Salzburg, Tirol (beide 2021) und Kärnten (2022) festgelegten „Weideschutzzonen“. Wegen dieser das EU-Recht verletzenden Verordnungen leitete die Europäische Kommission (Schreiben vom 21.12.21) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Für betroffene Weidetierhalter bieten wolfsfreie Zonen keinen Schutz, weil aus angrenzenden Gebieten ständig Wölfe einwandern. Auch wenn man dort Wölfe abschießt: Der nächste Wolf kommt ganz bestimmt, er wird wieder ungeschützte Weidetiere reißen.
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  7. Schlüsselfaktor Herdenschutz: Eine Hauptkonfliktzone gibt es um Weidetiere. Herdenschutz klappt wenn er sachgerecht und rechtzeitig durchgeführt wird und vor der Ankunft der Wölfe beginnt. Dazu gibt es bereits reiches know how aus Deutschland, der Schweiz und vielen anderen europäischen Ländern. Tatsächlich ist entgegen vielen Behauptungen Herdenschutz ist in allen alpinen Lagen, wo sich auch Weidetiere bewegen können, mit vertretbarem Aufwand möglich/nötig. Das zeigen etwa die Beispiele Schweiz, Trentino, etc.. Je nach Lage und Situation kann Herdenschutz E-Zäune bis zur ständigen Behirtung großer Herden mit Hunden bedeuten. Er verhindert weitgehend den Verluste von Weidetieren durch Wolf und kann dazu beitragen, Verluste durch andere Ursachen (Krankheit, etc.) zu vermindern. Herdenschutz ist DER Schlüssel, um die Konflikte mit und um den Wolf zu minimieren. Er ist auch aus Tierschutzgründen erforderlich, da es nach geltendem Tierschutzgesetz nicht erlaubt ist, domestizierte Tiere unbeaufsichtigt zu halten, schon gar nicht, wenn sie von Beutegreifern bedroht sind. Herdenschutz dient also auch dem Tierschutz, sowie der „Erziehung“ der Wölfe. Denn sie töten ihre Beute nicht immer „tierschutzkonform“. Zudem lernen Wölfe, dass ungeschützte Schafe einfache Beute sind. Elektrozäune etc. bewirken das Gegenteil und lokale Wölfe lernen so, sich eher an Wildtiere als Beute zu halten. Diese Tradition wird innerhalb der Rudel weitergegeben. Lokale Rudelbildung ist daher keine Gefahr, sondern ist geeignet, die Lage zu beruhigen. Nach einer EU-Richtlinie vom Nov. 2018 sind Weidetierverluste durch Wolf zu 100% abzugelten. Zudem gelten die Fördermittel der EU auch den Aufwand für Herdenschutz ab, sie müssen aber von der lokalen Politik und Vertretern der LW auch beansprucht werden. Unterstützung für den Herdenschutz gibt es in Ö. etwa durch das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs in Gumpenstein (https://baer-wolf-luchs.at/) oder das LIFEstock Projekt (https://lifestockprotect.info/). Heute ist Österreich Wolfsgebiet. Wölfe können an jedem Ort und jederzeit auftauchen, niederschwelliger, vorbeugender Herdenschutz ist für ganz Österreich zu empfehlen. Weidetierverluste sind übrigens sofort an die zuständigen BHs zu melden. Nur funktionierender Herdenschutz ermöglicht ein konfliktarmes Zusammenleben mit dem Wolf. Almwirtschaft und Wölfe schließen einander daher nicht aus, wie etwa positive Beispiele aus der Schweiz zeigen. Sowohl große Beutegreifer wie Wolf, als auch Weidetierhaltung sind ökologisch begründete gesellschaftliche Anliegen. Es muss daher beides möglich sein, es braucht dafür aber ein gesamtgesellschaftliches Engagement und effiziente Verwaltungsstrukturen, einerseits was das Wildmanagement und andererseits was die Entwicklung und Förderung schadensvorbeugender und –begrenzender Maßnahmen betrifft. Nach einer neuen EC-Richtlinie (Nov. 2018: https://ec.europa.eu/info/news/amendments-state-aid-guidelines-agriculture-sector-better-address-damages-caused-wolves-and-other-protected-animals-2018-nov-08_en) sind Weidetierverluste durch Wolf zu 100% abzugelten. Und neuerdings gibt es auch EU-Mittel für die Förderung von Herdenschutz, auch die Abgeltung des Aufwandes. Bund und Länder müssen diese Mittel aber auch abholen. Schadensabgeltung gebührt der Landwirtschaft, nicht aber der Jagd. Wölfe leben vorwiegend von Schalenwild, das sie (mit Ausnahme der nicht heimischen Mufflons) nicht ausrotten. Zur Gesunderhaltung von Reh- und Hirschpopulationen und zur Kontrolle der Wildschweine können sie aber in erheblichem Ausmaß beitragen. Rechtlich gehört übrigens Wild weder den menschlichen, noch den wölfischen Jägern, beide haben aber ein Aneignungsrecht. Auch im Kulturland ernähren sich Wölfe zum allergrößten Teil von Schalenwild, die „Wildbret“verluste durch Wolf bleiben vergleichsweise gering. Pro Jahr sterben etwa in Österreich an die 60 000 Rehe durch den Straßenverkehr; diese überfahrenen Rehe könnten theoretisch 1 000 Wölfen ernähren (!).
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  8. Forschung: Flächendeckendes best-practice Wolfsmonitoring und eine Begleitung durch wissenschaftliche Top-Forschung ist erforderlich. Derzeit gibt es wesentlich zu wenig Wildtierforschung und zu wenige unabhängige Forschungsgruppen (tatsächlich nur je eine an den Universitäten für Veterinärmedizin und Bodenkultur – beide werden teils durch die Jagdwirtschaft finanziert). Das gilt nicht nur für den Wolf. Management geht nicht im Blindflug, es braucht Wissen. Das gilt auch für die mögliche rechtskonforme Entfernung von (gut zu definierenden) „Problemwölfen“ im Sinn der FFH-Richtlinie.
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  9. Brauchen/wollen wir Wölfe? Der Schutz der Wölfe ist in der Berner Konvention und in der FFH-Richtlinie der EU vorgegeben, daher für alle Mitgliedstaaten eine rechtliche Verpflichtung. Die Rückkehr der Wölfe entspricht auch dem mehrfach repräsentativ erhobenen Willen der österreichischen Bevölkerung. Zudem können sich Wölfe über ihre Kontrolle von „Mesopredatoren“ (z.B. Rotfüchse, Goldschakale) durch ihre starke Selektion auf kranke oder schwache Beutetiere günstig auf Biodiversität, Ökologie (z.B. naturnahe Waldentwicklung) und Wildgesundheit auswirken. Im tschechischen Šumava Nationalpark setzt man seit 2018 experimentell auf Rotwildmanagement durch Wölfe und in Wolfsgebieten (Daten 2018 aus der Slowakei) gibt es kaum Ausbrüche von Schweinepest. Wölfe sind daher natur- artenschutz- und im positiven Sinn auch ökonomisch relevant; sie sind nicht bloß ein „Schadfaktor“ oder Konkurrenten, sondern vielmehr potentielle Verbündete von Jagd und Jägern zur Gesunderhaltung des Wildes und auch von Förstern und Waldbesitzern zur Begrenzung des negativen Schalenwildeinflusses auf die Entwicklung der Wälder. Die im Sinne von Klima und Biodiversität so nötige naturnahe Waldwirtschaft wird in Österreich weitgehend durch die mehrfach zu hohen Schalenwilddichten verunmöglicht. Sie zu reduzieren, können Wölfe alleine nicht schaffen, das müssen schon ökologisch denkende menschliche Jäger tun.
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  10. Eine längst fällige Debatte: Die großen Beutegreifer lösen längst fällige Diskussionen aus. Wolf & Co. können zu zentralen „flagpole species“ für ein Umdenken in der Gesellschaft führen, dass wir nicht alleine auf der Welt sind und dass Menschen nicht das Bewirtschaftungsmonopol für Natur und Landschaft beanspruchen können. In einem der reichsten Länder Europas und der Welt muss es allein aus Solidarität mit ökonomisch vielen schwächeren Regionen möglich sein, die Rückkehr der großen Beutegreifer Wolf, Bär, Luchs, der großen Greife oder auch des Fischotters im Einklang mit den berechtigten Interessen der Landnutzer zu organisieren.

Häufige Argumente gegen Wolf:

  •  Ist als Art ungefährdet: Stimmt global und auch für Europa, lokale Unterarten sind aber gefährdet; Österreich ist Treffpunkt einiger Populationen (Italien, Polen, Karpaten, Balkan) und daher potentiell wichtig zur Erhaltung der genetischen Diversität und als Migrationskorridor.
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  • Wölfe haben keinen Platz in der Kulturlandschaft: Das Beispiel Deutschland zeigt, dass es dennoch möglich ist; aufgrund der Habitatansprüche und Beweglichkeit der Wölfe lassen sie sich nicht auf wenige und zu kleine Schutzgebiete beschränken.
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  • Die Europäischen Wölfe sind keine „reinen Wölfe“, sondern Hybride mit Hunden: Es stimmt, dass alle europäischen Wölfe Hundegene tragen. Wölfe tauschen mit Hunden selten aber doch seit 35.000 Jahren Gene aus, sind aber dennoch eine „gute“ Art.
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  • Herdenschutz vielfach nicht möglich: Das ist schlicht falsch, erfolgreiche Beispiele gibt es aus Deutschland, der Schweiz, dem Trentino, etc. Herdenschutz muss sachgerecht und lokal angepasst durchgeführt werden. Er ist mit Aufwand verbunden und wirkt nie absolut, sondern macht es für Wölfe unattraktiv Weidetiere zu erbeuten. Lokale Rudel, die Schafe in Ruhe lassen, können hilfreich sein, weil sie Durchwanderer fernhalten.
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  • Wölfe fressen „Wildbret“ und schädigen die Jagdwirtschaft: Wölfe sollen ja Wildtiere erbeuten und keine Weidetiere. Davon gibt es im Wesentlichen zu viel. Wild ist nicht Eigentum der Jäger. Sie haben ein Aneignungsrecht, wenn sie es erlegt haben; das gilt auch für Wölfe. Sie rotten Wild nicht aus, verändern aber u.U. dessen Verhalten und machen es vor allem im Rahmen des Revierjagdsystems möglicherweise schwieriger zu bejagen. Jagd sollte aber nicht nur Wirtschaftsform sein, sondern sich auch um den Artenschutz annehmen.
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  • Wölfe schädigen den Wald: Das Gegenteil ist der Fall; Wölfe könne sich günstig auf die Naturverjüngung auswirken („wo der Wolf geht, wächst der Wald!“); allerdings gibt es kaum gesichertes Wissen dazu.
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  • Angst der Bevölkerung: Es stimmt, dass in den vergangenen Jahrhunderten Wölfe – selten aber doch – Menschen töteten. Hintergrund war ein starker Mangel an natürlicher Beute und teils auch die Tollwut. Dass heute von Wölfen eine sehr geringe Gefahr ausgeht, zeigt das Beispiel Deutschland mit der am schnellsten wachsenden Wolfspopulation der Welt, hunderten Wölfen und bislang keinen kritischen Vorfällen mit Menschen. Völlig ausschließen kann man diese aber nicht.

Literatur

Cassidy, K.A. et al. (2017): Sexually dimorphic aggression indicates male gray wolves specialize in pack defense against conspecific groups. Behavioural Processes 136: 64–72

Chapron, G. et al. (2014): Recovery of large carnivores in Europe’s modern human-dominated landscapes Science 346, 1517; DOI: 10.1126/science.1257553

Europäische Kommission, Mitteilung vom 12.10.21 (C(2021) 7301): Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie. https://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/guidance/pdf/guidance_de.pdf

Europäische Kommission, Mahnbrief an die Bundesregierung vom 21.12.21, mit 13 Fragen: ÖSTERREICH – EU PILOT(2021)10086 Umsetzung der FFH-Richtlinie 92/43 – Schutz des Wolfes in Österreich.

Europäische Kommission: EU-Plattform zur Koexistenz von Menschen und Großraubtieren: http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/carnivores/coexistence_platform.ht Regionale Plattformen zur Koexistenz von Menschen und Großraubtieren: http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/carnivores/regional_platforms.ht

Fernández-Gil, A., Naves, J., Ordiz, A., Quevedo, M., Revilla, E., Delibes, M. (2016): Conflict Misleads Large Carnivore Management and Conservation: Brown Bears and Wolves in Spain. PLoS ONE 11(3): e0151541. doi:10.1371/journal.pone.0151541

Herdenschutz: Zahlreiche Qellen, s. auch Memo zum Herdenschutz K. Kotrschal (2018), bzw. Kotrschal (2022)

Herdenschutzrichtlinie Schweiz, des Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften (2016).

Imbert, C., Caniglia, R., Fabbri,E., Milanesi, P., Randi, E., Serafini, M., Torretta, E., Meriggi, A. (2016): Why do wolves eat livestock? Factors influencing wolf diet in northern Italy. Biological Conservation 195: 156–168.

Kojola, I., Hallikainen, V., Helle, T., Swenson, J.E. (2018): Can only poorer European countries afford large carnivores? PLoS ONE 13(4): e0194711. https://doi.org/10.1371/journal.

Koordinierungsstelle für den Braunbären, Luchs und Wolf (2012): Wolfsmanagement in Österreich. Grundlagen und Empfehlungen. Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, Veterinärmedizinische Universität Wien. 24 S.

Kotrschal, K. (2022) Der Wolf und wir. Wie aus ihm unser erstes Haustier wurde – und warum seine Rückkehr Chancen bietet. Erscheint März 2022 bei Brandstätter

Kristoferitsch, H. (2017): Der Schutz des Wolfes im Lichte des Völker-, Unions- und österreichischen Rechts. Bakk.-Arbeit WU Wien.

Linnell, J.D.C. et al (2002): The fear of wolves. A review of wolf attacks on humans. NINA Report

Linnell, J.D.C., Cretois, B. (2018) Research for AGRI Committee – The revival of wolves and other large predators and its impact on farmers and their livelihood in rural regions of Europe, European Parliament, Policy Department for Structural and Cohesion Policies, Brussel http://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document.html?reference=IPOL_STU(2018)617488

Linnell, J.D.C., Kovtun, E., Rouart, I. (2021) Wolf attacks on humans: an update for 2002–2020. NINA Report 1944 Norwegian Institute for Nature Research.

Mech, D.L. (2017): Where can wolves live and how can we live with them? Biological Conservation 210: 310–317.

Mettler, D. und Hilfiker, D. (2017): «Change-Management» am Beispiel der Schafsömmerung und der Rückkehr des Wolfes. Agrarforschung Schweiz 8: 388–395.

Pressekommentare von Kurt Kotrschal, Wolf

Wölfe offenbaren die kognitive Dissonanz von Bauernbündlern und Politikern

Erschienen als Kommentar von Kurt Kotrschal in der Serie „Mit Federn, Haut und Haar“ der Tageszeitung „Die Presse“ am 27.07.2020.

Die Wölfe werden nicht wundersamerweise von selber wieder verschwinden. Die einzig rationale Strategie besteht daher darin, Weidetiere fachgerecht zu schützen.

Unverdrossen fordern vor allem Bauernbund und ÖVP-Abgeordnete einen verminderten Wolfschutz, wie gerade eben wieder der wackere Tiroler Josef Hechenberger – töten doch durchziehende Wölfe mit unschöner Regelmäßigkeit Schafe. Man darf sich dennoch über die kognitive Verfassung dieser Herren wundern; so beantwortet die EU-Kommission seit Jahren jegliches Ansinnen negativ, den Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schwächen. Petitionen vor allem aus Österreich, Südtirol und Bayern werden in Brüssel mit immer mehr Kopfschütteln aufgenommen; von jenen Kommissaren und Beamten in deren Ländern man sich mit dem Wolf arrangiert hat. Sie verstehen einerseits nicht, warum jeder einwandernde Wolf zur existenziellen Bedrohung der reichen Alpenländer stilisiert wird und sie werden auch aus anderen Gründen die FFH-Büchse der Pandora geschlossen halten. Gegen die FFH-Richtlinie in Brüssel zu lobbyieren, ist daher zynische Innenpolitik Marke Augenauswischerei.

Die kognitive Dissonanz unserer Mannen zeigt sich in ihrer Weigerung, die Fakten anzuerkennen. Sie halten die Flinte hoch, es ist ihnen aber offenbar nicht klar, was es bedeutet, dass Österreich von tausenden Wölfen in Deutschland, der Slowakei, am Balkan, in Italien, in Frankreich und der Schweiz umgeben ist. Daher wandern ständig Jungwölfe nach Österreich ein, sie verursachen die Schäden an ungeschützten Weidetieren. Auf sie kann man illegalerweise schießen – und man tut es auch. So steht Österreich zunehmend am Pranger, denn wir sind das größte „population sink“ für Wildtiere in Mitteleuropa: Bären, Luchse, Wölfe, Goldschakale, Fischotter, Biber, etc. verschwinden meist spurlos – den Greifvögeln geht es nicht besser. Und nicht mal die Grünen in der Regierung scheint es zu stören.

Abschuss bringt aber keine Sicherheit, weil jederzeit und an jedem Ort in Österreich der nächste Wolf auftauchen und ungeschützte Schafe töten kann. Die Wölfe werden nicht wundersamerweise von selber wieder verschwinden. Die einzig rationale Strategie besteht daher darin, die Weidetiere fachgerecht zu schützen. Für diesen nicht unbeträchtlichen zusätzlichen Aufwand gibt es auf EU-Ebene gut gefüllte Fördertöpfe. Solange sich aber unsere Bündler und Politiker weigern, in Anerkennung der Fakten, diese Mittel auch abzuholen, lassen sie „ihre“ Bauern schlicht im Regen stehen. Zu einer rationalen Strategie, sich mit Wolf zu arrangieren, gehört übrigens auch, Rudelbildung zuzulassen. Denn Rudel können lernen, Weidetiere in Ruhe zu lassen und sie halten fremde Durchwanderer fern. Rudelbildung bedeutet, dauerhaft etwa 6 Wölfe auf 300km2 und fragilen Burgfrieden. Darauf sollte man sich pragmatisch einstellen.

Auch aus politischen Gründen wird die FFH-Richtlinie bleiben wie sie ist. Das zeigt eine gerade publizierte repräsentative Umfrage unter 6 137 zufällig ausgewählten EU-Bürgern aus Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Polen und Finnland. Wölfe hätten ein Existenzrecht meinten 93%, 89% sehen sie als Teil der natürlichen Umwelt und 86% wollen Wölfe in ihren Ländern. Ebenso viele verlangen von ihren Regierungen und der EU, die Bauern beim Herdenschutz zu unterstützen. Das spricht klar für einen stabilen Wolfsschutz, für Herdenschutz und gegen ein „jagdliches Management“ der Wölfe. Alles andere bleibt Illusion.

Pressekommentare von Kurt Kotrschal, Wolf

Ein ambivalentes neues Buch zur emotional geführten Wolfsdebatte

Erschienen als Kommentar von Kurt Kotrschal in der Serie „Mit Federn, Haut und Haar“ der Tageszeitung „Die Presse“ am 13.07.2020.

Klaus Hackländer gibt Antworten auf Fragen nach dem Umgang mit Wölfen. Nicht alle sind wissenschaftlich belegt.

Über kaum ein Thema wird so leidenschaftlich gestritten, wie über den Wolf – was auch gesellschaftliche Bruchlinien offenbart, aber das ist eine andere Geschichte. Für manche ist der Wolf Retter der Biodiversität in Österreich, für andere Totengräber der Almwirtschaft. Beides ist maßlos übertrieben – aber was ist eigentlich Sache? Als einer der wenigen heimischen Wildbiologen kümmert sich darum Klaus Hackländer von der BOKU. Eben veröffentlichte er ein nüchtern geschriebenes, recht ansprechend gestaltetes, aber durchaus auch ambivalentes Buch (Ecowin 2020). In 41 Kapiteln werden die zentralen Themen und Fragen der allzu oft irrationalen Wolfsdiskussion behandelt: Zuwanderung, Biologie und Vermehrung, ihre angebliche „Mordlust“, Alm- und Weidewirtschaft, Kompensation von Schäden, legale und illegale Abschüsse, wieviele Wölfe das Land verträgt, etc.

Es entstand ein knapper, sachlich-pragmatischer, gut lesbarer Text, eine Übersicht, naturgemäß auf Kosten des Tiefgangs. Verständlich, dass es Hackländer nicht immer gelang, neutral zu bleiben. Offensichtlich will er gerade von Jenen gelesen und ernst genommen zu werden, die ein zukünftiges Leben und Wirtschaften mit Wolf (noch) brüsk ablehnen. Das könnte ihm den Vorwurf eintragen, es den Kritikern recht machen zu wollen. Verräterisch, dass ausgerechnet der Schauspieler und Bergbauer Tobias Moretti ein Vorwort verfasste, welches abgedroschene anti-Wolf Klischees wiederkaut und für eine Abschwächung des Schutzstatus der Wölfe durch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU plädiert. Das tut dann auch der Autor, der immer wieder positive Argumente gegen den strengen Artenschutz und für ein „jagdliches Management“ findet. Aber nicht nur. Er betont auch, dass Wolfsabschuss und -bejagung Weidetiere nicht zu schützen vermögen und dass es klüger wäre, Rudelbildung zuzulassen, als mit der ständigen Bedrohung durch Zu- und Durchwanderer zu leben. Er stellt klar, dass an einem sachgerechten Herdenschutz kein Weg vorbeiführt.

Hackländer beansprucht für sein Buch, auf dem „neuesten Stand der Wissenschaft“ zu sein. Darin finde man „schnell authentische, wissenschaftlich begründbare“ Antworten, heißt es im Vorwort; eine elegante Umschreibung dafür, dass auch die redlichste Wissenschaft mehr als eine Antwort auf Wolf und Artenschutz zulässt. Leider werden aber immer wieder in Nebensätzen negative Klischees gestreut und auch Nebel geworfen, indem man etwa rasch noch eine unbelegte Behauptung einbaut. So ist die Überzeugung des Autors durch nichts zu belegen, dass nur der regelmäßige Beschuss Wölfe scheu halten kann.

Die schwächsten Teile des Buches behandeln dann auch das Verhalten von Wölfen und ihre Bedeutung für die Forschung. Hier wird er seinem im Vorwort geäußerten Anspruch nicht gerecht, „profundes Wissen über das wahre Wesen (?!) der Wölfe“ zu vermitteln. Der Autor gibt sich unnötige Blößen, indem er die Bedeutung der komplexen sozialen Organisation der Wölfe auch für die Grundlagenforschung nicht versteht, bzw. bewusst herunterspielt; es mutet billig an, auf diese Weise offenbar Stammtisch-kompatibel werden zu wollen. Dennoch: Es ist ein wichtiges Buch, das genau zur richtigen Zeit kam. Es müsste von allen gelesen werden, die auch nur entfernt an Wölfen und Natur interessiert sind, aber bitte mit einer kritischen Brille!

Naturschutz, Pressekommentare von Kurt Kotrschal, Tierschutz

Ein Rechtsstaat, der seine Natur mit Füßen tritt

 

black hawk soaring
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Erschienen als Kommentar von Kurt Kotrschal in der Serie „Mit Federn, Haut und Haar“ der Tageszeitung „Die Presse“ am 24.02.2020.

Die Vermarktung von Käse und Filzpantoffel ist gut und schön, aber ohne umfassenden Artenschutz und die zugehörige Forschung bleibt ein Nationalpark Etikettenschwindel.

Kein Witz, auch wenn heute Faschingsdienstag ist: Eben schlossen
Politiker, Jägerschaft und Grundbesitzer ein Jagdübereinkommen, wonach
im kärntner Teil des Nationalparks Hohe Tauern „Raubwild“ (so der
O-Ton) künftig „nicht mehr willkommen“ sei. Damit werden Bär und Wolf,
aber auch Luchs, Goldschakal und Fischotter im Nationalpark Hohe
Tauern namentlich von den Erhaltungs- und Wiederansiedlungsmaßnahmen
ausgenommen! Auch die Forschung an diesen bösen Tieren soll nicht mehr
unterstützt werden. Und das alles in einem „Nationalpark“!
Unfassbar! Was soll man zu diesem neuerlichen Skandal aus dem Land der
Hypo-Alpe-Adria sagen? Hoffnungsloses Kärnten? Gesetzesbruch ganz
öffentlich zu verkünden, ist schon eine Chuzpe der Sonderklasse; denn
Gesetze und Richtlinien werden mit diesem Übereinkommen gleich in
Serie gebrochen. Das machte bereits die IUCN (World Commission on
Parks and Protected Areas) hellhörig, denn nun entspricht der
Nationalpark Hohe Tauern sicherlich nicht mehr ihren Kriterien. Was
bleibt, ist ein hohler touristischer Marketingbegriff. Will man das
wirklich?
Das neue Jagdübereinkommen widerspricht klar dem Nationalparkgesetz,
wonach „..die für solche Gebiete charakteristische Tier- und
Pflanzenwelt .. bewahrt werden ..“ (§2b). In diesem Gesetz ist auch
noch die Wissenschaft verankert, dass im Park „..Menschen auch in
aller Zukunft ein eindrucksvolles Naturerlebnis ..“ ermöglicht wird
(tierfrei?) und dass Landesübereinkommen dieses Gesetz nicht aushebeln
können. Nicht zuletzt verstößt dieses seltsame Übereinkommen auch
eklatant gegen die für Österreich gültige
EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die eine jagdliche Bewirtschaftung
der erwähnten Beutegreifer erst dann erlaubt, wenn ein „günstiger
Erhaltungszustand“ erreicht wurde.
Dieses „Raubwildübereinkommen“ entlarvt gnadenlos: Tatsächlich geht es
in den heimischen Nationalparks am allerwenigsten um Tiere und Natur,
sondern um einen möglichst gewinnbringenden Touristenrummelplatz.
Astreines österreichisches Schlawinertum eben! Die Vermarktung von
Käse und Filzpantoffel ist gut und schön, aber ohne Wolf, Bär,
Schakal, Luchs und Otter, ohne umfassenden Artenschutz und die
zugehörige Forschung bleibt ein Nationalpark Etikettenschwindel. Aus
dem Wording des Übereinkommens lernt man zudem, wer in diesem Park das
Sagen hat. Die ökologisch wertvollen Beutegreifer werden als „Räuber“
bezeichnet, und als „Wild“, womit die Jägerschaft patzig ihr
Verfügungsmonopol markiert. Höchste Zeit, sich zu wehren!
Unklar bleibt, ob das zuständige Ministerium involviert, Ministerin
Leonore Gewessler informiert war. In ihrer Naturschutzabteilung ziehen
Proponentinnen aus dem sozialen Kreis der Elisabeth Köstinger die
Fäden. Will man die Neue Grüne am Nasenring vorführen? Höchste Zeit
jedenfalls, dass man in Österreich endlich ernsthaft Artenschutz
betreibt. Das Mindeste ist, dass man die Unterzeichner solch
irrsinniger, illegaler Übereinkommen in die Schranken weist. Darf man
in Österreich offen und offiziell Gesetzesbruch ankündigen? Ich hoffe
nicht! Daher fordere nicht nur ich die zuständige Staatsanwaltschaft
auf, zu ermitteln. Und den entsprechenden NGOs sollte nun klar
geworden sein, dass ihr Kuschelkurs mit der Jägerschaft nichts bringt.
Sie müssen im Interesse von Bär & Co. endlich klagen!

Luchs, Naturschutz, Tierschutz, Wildkatze, Wolf

Stellungnahme der AG Wildtiere zum neuen Jagdübereinkommen (2021-2030) im Nationalpark Hohe Tauern Kärnten

Vor wenigen Tagen wurde von Politikern und Vertretern von Grundbesitzern und Jagd ein neues Übereinkommen für den Kärntner Teil des Nationalparks Hohe Tauern unterzeichnet, welches die Nationalparkidee mit Füßen tritt, dem heimischen Artenschutz einen schweren Schlag versetzt und Österreich diesbezüglich wieder einmal internationalem Kopfschütteln aussetzt: Wolf, Bär, Luchs, Schakal und Otter sollen nicht länger gefördert, ihr Abschuss offensichtlich erleichtert und die Forschung bei diesen Arten eingestellt werden. Dagegen verwehrt sich die AG Wildtiere am FORUM Wissenschaft & Umwelt und fordert die sofortige Rücknahme dieses Übereinkommens.

Sachverhalt:

Am 20.02. wurde von LRin Schaar und LR Gruber der Kärntner Landesregierung über eine Presseaussendung die Verlängerung des Jagdübereinkommens im Nationalpark Hohe Tauern bekannt gegeben, welches zwischen dem Kärntner Nationalparkfonds und der Kärntner Jägerschaft abgeschlossen wurde. Dieses Übereinkommen wies gegenüber dem bisher bestehenden Übereinkommen wesentliche Änderungen auf. Deshalb wurde es vom Direktor Rupitsch des Nationalparks Hohe Tauern Kärnten nicht unterzeichnet.

Die wesentlichen Änderungen des Jagdübereinkommens gegenüber früher sind:

  • „Großraubwild wie Wolf, Luchs und Bär sowie Goldschakal und Fischotter werden ausdrücklich von erhaltenden und unterstützenden Maßnahmen in den Nationalparkrevieren ausgenommen“.
  • „Sichtungen von Großraubwild wie Wolf, Luchs und Bär sowie Goldschakal und Fischotter sind unverzüglich dem zuständigen Bezirksjägermeister, der Gemeinde, den Grundbesitzern, den Almauftreibern, den Jagdverpächtern und den benachbarten Jagdausübungsberechtigten zu melden“.
  • Die ganzjährige Schonung aller anderen Wildarten außer Schalenwild ist im neuen Übereinkommen nicht mehr enthalten.
  • Der Beirat zur Beratung des Kärntner Nationalparkfonds wurde geändert, indem die Vertreter der Wissenschaft/Forschung und der Kärntner Landesjagdbehörde entfernt bzw. durch drei Vertreter der Grundbesitzer über Vorschlag der Schutzgemeinschaft ersetzt wurden.

Stellungnahme der AG Wildtiere beim FORUM WISSENSCHAFT & UMWELT:

  • Die Behandlung des Großraubwildes Wolf, Luchs, Bär sowie Goldschakal und Fischotter im Stile einer offensichtlichen Schädlingskategorisierung ist ein Rückfall in längst überholt geglaubte Zeiten des 19. Jahrhunderts und widerspricht grundlegend allen Nationalparkzielen, die in der „Nationalpark-Strategie Österreich 2020+“ aus dem Jahre 2017, aber auch im Nationalparkplan Hohe Tauern-Kärnten aus dem Jahre 2001 verbindlich festgeschrieben wurden.
  • Der Nationalpark Hohe Tauern Kärnten ist auch als Natura 2000 Gebiet ausgewiesen worden, sodass dafür auch die Verpflichtung zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes für alle aktuell und potenziell dort vorkommende Schutzgüter der FFH-Richtlinie zu beachten ist.
  • Auch wenn Wolf, Bär, Luchs und Goldschakal bislang aktuell im Nationalpark nicht oder lediglich als seltene Durchwanderer festgestellt wurden, sind sie dennoch als Schutzgegenstände zu beachten. Dies umso mehr, da bekanntermaßen gerade durch das Fehlen des Großraubwildes ein Handlungsbedarf zum regulatorischen Wildmanagement bei den Schalenwildarten ausgelöst wird, um unzulässige Wildschäden im Nationalpark und angrenzenden Waldgebieten zu vermeiden.
  • Die in der Zielsetzung für Kernzonen und Sonderschutzgebiete im Nationalparkplan festgeschriebene Verpflichtung des Nationalparks zum Prozessschutz zwingt sogar dazu, eine Komplettierung insbesondere aller für das Ökosystem relevanten Wildtiere anzustreben, da sich nur auf diese Weise natürliche Prozesse möglichst frei von menschlichen Eingriffen entfalten können.
  • Ebenso unverständlich ist die laut Berichterstattung in ORF Kärnten offensichtlich beabsichtigte Unterbindung der Nationalparkforschung zugunsten von Wolf, Bär, Luchs, Goldschakal und Fischotter, da nur durch eine ausreichende wissenschaftliche Datengrundlage die Schadensprävention und -Abgeltung sinnvoll möglich ist. Grundlagenforschung bei komplexen Räuber-Beute-Beziehungen wäre zudem gerade in Nationalparken äußerst vordringlich, denn das Verständnis der Rolle der Prädatoren im Naturhaushalt ist bislang nur ansatzweise wissenschaftlich verstanden.
  • Hingegen kommt der Herdenschutz als vorrangig wichtige Lösungsstrategie zur Vermeidung oder Begrenzung von Rissen an Nutztieren in diesem Jagdübereinkommen nicht vor, obwohl längst klar ist, dass daran kein Weg vorbei führt. Unserer Ansicht nach hätte der Nationalpark sogar die moralische Verpflichtung wegweisende Pilotprojekte im Herdenschutz voran zu bringen, da nirgendwo im alpinen Raum Österreichs bessere Voraussetzungen dafür gefunden werden können.
  • Durch den Verzicht auf die entsprechende Formulierung ist der bedingungslose Schutz all jener jagdbarer Wildarten, die nicht zum Schalenwild zählen und folglich nicht dem Wildmanagement unterliegen wie z.B. Murmeltiere, Schneehase oder Rauhfußhühner, nicht mehr gesichert.
  • Die Entfernung des Vertreters aus Wissenschaft und Forschung zugunsten der Hereinnahme von drei Vertretern der Grundbesitzer (vorgeschlagen von der Schutzgemeinschaft) zeigt die Intention des Vorhabens überdeutlich: Machtvolle Durchsetzung von jagdlichen und landwirtschaftlichen Einzelinteressen betroffener Grundeigentümer zulasten der dann nicht mehr über-, sondern tatsächlich untergeordneten Nationalpark-Naturschutzziele.
  • Die Abfassung und Unterzeichnung eines solchen Dokuments, trotz rechtzeitiger und berechtigter Einwände der Nationalparkverwaltung, lässt tief blicken, was die fachliche Qualität der zuständigen Kärntner Landespolitiker und des Kärntner Landesjägermeisters sowie deren Einstellung zum Nationalpark Hohe Tauern betrifft. Es bedeutet aber auch eine unerträgliche Missachtung der fachlichen Autorität und Rolle der Nationalparkverwaltung unter der Leitung von Peter Rupitsch, wenn die politische Referentin sich im Zusammenspiel mit Jagd, Landwirtschaft und Vertretern der Grundbesitzer über die mit dem Bund, den benachbarten Bundesländern, der IUCN und der EU-Kommission getroffenen rechtsverbindlichen Regelungen im Nationalpark hinweg setzt und ihrem Nationalparkdirektor in den Rücken fällt.
  • Es ist völlig unzweifelhaft, dass ein Inkraftsetzen dieser Jagdvereinbarung ab 2021 zwingend mit dem Verlust der internationalen Anerkennung des Nationalparks Hohe Tauern durch die IUCN verbunden sein wird. Jahrzehntelange Bemühungen vieler verdienstvoller Akteure zur Erreichung der IUCN-Anerkennung werden damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt.
  • Darüber hinaus ist auch mit einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der Kommission in Brüssel wegen Verletzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu rechnen, denn die Verpflichtung zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands für alle relevanten Schutzgüter besteht unabhängig von der Nationalpark-Entwicklung.
  • Auch des Umweltministerium in Wien wird seine finanzielle Beteiligung am Nationalpark überdenken müssen, wenn grundlegende, vertraglich festgelegte Zielsetzungen des Nationalparkplanes und der Nationalpark-Strategie 2020+ nicht mehr erfüllt sind.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die in Kärnten von der Nationalparkreferentin Landesrätin Mag. Sara Schaar, Jagdreferent Landesrat Martin Gruber und Landesjägermeister Dr. Walter Brunner mit der Jagdvereinbarung gewählte Vorgangsweise der Nationalparkidee in Österreich schwersten Schaden zugefügt hat. Nur eine sofortige Rücknahme und Überarbeitung der Vereinbarung unter maßgeblicher Beteiligung nicht nur der Nationalparkverwaltung sondern auch der relevanten Umweltverbände, wie im Kärntner Nationalparkgesetz (§ 9 Abs. 3) eigentlich vorgesehen, kann noch schlimmeren Schaden abwenden.

Manfred Christ, Hans Frey, Kurt Kotrschal, Erhard Kraus, Wolfgang Scherzinger & Erich Steiner

Rückfragen bitte an:
Dr. Erhard Kraus
Tel.: 0681 81 323436

Weiterführende Links: 

Presseaussendung der Kärntner Landesregierung zum Jagdübereinkommen

Bericht über das Jagdübereinkommen beim ORF

Presseaussendung des Forum Wissenschaft & Umwelt zum Jagdübereinkommen

Presseaussendung des WWF zum Jagdübereinkommen

Kommentar zum Jagdübereinkommen von Kurt Kotrschal in der Tageszeitung „Die Presse“ am 24.02.2020